Antragsverfahren

und gesetzliche Grundlagen

Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind stationäre Gesundheitsmaßnahmen und auf die Dauer von 21 Tagen angelegt. Die Beantragung der Maßnahme erfolgt über eine Verordnung/Attest des behandelnden Arztes. Gerne unterstützen wir Sie von Anfang an!

 

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber räumt der Mutter-Kind-Maßnahme einen hohen Stellenwert ein. Seit dem 01. April 2007 ist die Mutter-Kind-Maßnahme eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann von jeder Mutter mit mindestens einem Kind beantragt werden. Im Falle einer Wiederholung beträgt die Wartezeit 4 Jahre, im Ausnahmefall kann diese aber auch verkürzt werden.
Je nach Krankheitsbild kann die Mutter-Kind-Maßnahme im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung nach § 24 und § 41 SGB V durchgeführt werden. Die Regel Aufenthaltsdauer beträt 21 Tage. Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von € 10,- je Kalendertag an; Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Berufstätige müssen sich keine Sorgen um die Lohnfortzahlung machen. Nach § 10 BUrlG dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, sofern ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Das Entgeltfortzahlungsgesetzt sieht einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Einkommens für die Dauer von 6 Wochen vor.

 

Wie kommen Sie zu uns?

Antragsverfahren
Die Hochgebirgsklinik Mittelberg ist eine vom Müttergenesungswerk Elly-Heuss-Knapp Stiftung anerkannte Einrichtung und Mitglied der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG).

Schritt 1 – Notwendige Antragsformulare
Für die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme sind mehrere Antragsformulare notwendig. Diese bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse, bzw. können Sie auch die Antragsformulare des Müttergenesungswerks (Ausnahme AOK-Versicherte) verwenden.

Links zum Download:

  • Attest-Mutter/Vater
  • Erläuterungen Attest-Mutter
  • Attest-Kind

Schritt 2 – Besuch beim Arzt
Im nächsten Schritt wenden Sie sich mit dem Antragspaket an Ihren behandelnden Arzt. Dieser prüft, ob die medizinischen Vorraussetzungen für eine Mutter-Kind-Maßnahme gegeben sind und stellt Ihnen ein befürwortendes Attest aus. Lassen Sie sich Ihre Krankheit und sofern vorhanden auch die Krankheit ihres Kindes schriftlich attestieren und möglichst genau Beschreiben. Alle Faktoren (Erkrankungen, Belastungssituationen, Beschwerden, ambulante Maßnahmen) die zur Beurteilung Ihrer Gesundheit wichtig sind, sollten angeführt werden. So kann sich Ihre Krankenkasse ein Gesamtbild der Situation machen.

Schritt 3 - Antrag
Füllen sie alle Antragsformulare aus und reichen Sie diese zusammen mit dem Attest des Arztes bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Antrag können Sie bereits vom „Wunsch- und Wahlrecht" gebrauch machen und eine bevorzugte Klinik angeben.

Für eine weitere Hilfestellung im Antragsverfahren oder zur Reservierung eines Aufnahmetermins steht Ihnen auch gerne das Team unserer Patientenaufnahme zur Verfügung.

Die katholische Arbeitsgemeinschaft der Müttergenesung bietet Ihnen auch bundesweit mit 400 Beratungsstellen eine individuelle Hilfestellung an. Die nächste Beratungsstelle finden Sie HIER.

Wie kommen Sie zu uns?

Antragsverfahren
Die Hochgebirgsklinik Mittelberg ist eine vom Müttergenesungswerk Elly-Heuss-Knapp Stiftung anerkannte Einrichtung und Mitglied der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG).

Schritt 1 – Notwendige Antragsformulare
Für die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme sind mehrere Antragsformulare notwendig. Diese bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse, bzw. können Sie auch die Antragsformulare des Müttergenesungswerks (Ausnahme AOK-Versicherte) verwenden.

Links zum Download:

  • Attest-Mutter/Vater
  • Erläuterungen Attest-Mutter
  • Attest-Kind

Schritt 2 – Besuch beim Arzt
Im nächsten Schritt wenden Sie sich mit dem Antragspaket an Ihren behandelnden Arzt. Dieser prüft, ob die medizinischen Vorraussetzungen für eine Mutter-Kind-Maßnahme gegeben sind und stellt Ihnen ein befürwortendes Attest aus. Lassen Sie sich Ihre Krankheit und sofern vorhanden auch die Krankheit ihres Kindes schriftlich attestieren und möglichst genau Beschreiben. Alle Faktoren (Erkrankungen, Belastungssituationen, Beschwerden, ambulante Maßnahmen) die zur Beurteilung Ihrer Gesundheit wichtig sind, sollten angeführt werden. So kann sich Ihre Krankenkasse ein Gesamtbild der Situation machen.

Schritt 3 - Antrag
Füllen sie alle Antragsformulare aus und reichen Sie diese zusammen mit dem Attest des Arztes bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Antrag können Sie bereits vom „Wunsch- und Wahlrecht" gebrauch machen und eine bevorzugte Klinik angeben.

Für eine weitere Hilfestellung im Antragsverfahren oder zur Reservierung eines Aufnahmetermins steht Ihnen auch gerne das Team unserer Patientenaufnahme zur Verfügung.

Die katholische Arbeitsgemeinschaft der Müttergenesung bietet Ihnen auch bundesweit mit 400 Beratungsstellen eine individuelle Hilfestellung an. Die nächste Beratungsstelle finden Sie HIER.

Aktuell stehen noch kurzfristig Aufnahmetermine am 14.12. oder 21.12.2022 zur Verfügung - für eine Reservierung rufen Sie unter Telefon: 08366 980 112 an